Sedierung mit Lachgas

Lachgas ist ein Stoff, der lange für seine sedierende Wirkung bekannt ist. Es ist besonders bei ängstlichen und schmerzempfindlichen Patienten sehr gut einzusetzen. Lachgas ist geruchslos und schmeckt leicht süßlich. Zudem kann der Körper es nicht verarbeiten, sodass keine Rückstände nach der Behandlung übrig bleiben. Mithilfe des Lachgases fühlt der Patient sich leicht und von der Realität ein Stück „entfernt“. Auf diese Weise kann eine Behandlung durch den Zahnarzt stattfinden, ohne dass der Patient Druck oder Angst verspürt.

Die Funktionsweise einer Lachgassedierung

Der Patient wird bei einer Lachsgassedierung an ein Gerät angeschlossen, welches ihm entspanntes Ein- und Ausatmen ermöglich. Begonnen wird die Sedierung mit reinem Sauerstoff und mit diesem endet sie auch. In der Zwischenzeit wird die Konzentration des Lachsgases langsam gesteigert, bis der Patient eine wohlige Entspannung fühlt. Dabei steuert der Patient die Menge an Lachgas selbst. Während der Behandlung werden der Puls und die Sauerstoffsättigung des Patienten kontinuierlich überprüft.

Dank der schnellen Wirkweise des Lachgases ist der Patient bereits 4-5 Minuten nach Anfang der Sedierung behandelbar. Entstehende Angst wird dabei im Keim unterdrückt. Bereits einige Minuten nach der Behandlung ist die Wirkung des Lachgases vorbei und der Patient kann ohne Folge die Praxis verlassen.

Warum Lachgas als Sedierung?

Lachgas eignet sich bestens für alle, die Angst vor der zahnärztlichen Behandlung verspüren oder die einen ausgeprägten Würgereiz aufweisen. Die Funktionsweise ohne Nebenwirkung verspricht beste Erfolge. Vom Einsatz bei Prophylaxe-Behandlungen bis hin zu chirurgischen Eingriffen sind keine Grenzen gesetzt.

Im Unterschied zur Narkose bei der ein Facharzt für Anästhesie vor Ort sein muss, ist die Sedierung mit Lachgas die einzige bei bewussten Patienten. Der Patient kann auf diese Weise positive Erfahrungen mit dem Zahnarzt und dessen Behandlung sammeln. Zahnarztphobie kann so entgegengewirkt werden. Zudem benötigt der Patient keine Begleitperson, da dieser selbständig innerhalb kurzer Zeit wieder am Verkehr teilnehmen kann. Im Bereich der Kinderzahlheilkunde verhält dies selbstverständlich anders, da Kinder immer in Begleitung einer Aufsichtsperson sein sollten.

Kostenübernahme einer Sedierung mit Lachgas

Die Kosten werden in aller Regel von Krankenkassen nicht übernommen. Die schnelle, effektive und nahezu nebenwirkungsfreie Behandlung bietet jedoch eine Vielzahl von Vorteilen, die für die zusätzlichen Kosten sprechen. Am besten lassen sich Patienten durch den behandelnden Zahnarzt hinsichtlich einer Sedierung ausführlich beraten.

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